AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Sie gelten für alle Verträge zwischen der Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. -
Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Angaben zu Leistungen, Maßen, Farben oder Eigenschaften sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich bestätigt wurden. -
Preise
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand und sonstiger Nebenkosten.
(3) Bei Kostensteigerungen (Material, Energie, Löhne) nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, Preise angemessen anzupassen. -
Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Lieferzeiten beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Details und Eingang sämtlicher Unterlagen.
(3) Verzögerungen durch Freigaben, Änderungen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit entsprechend.
(4) Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (insbesondere Rohstoffmangel, Maschinenstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen) berechtigen uns, die Lieferung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. -
Versand und Gefahrübergang
(1) Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
(3) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. -
Zahlung
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(3) Bei Zahlungsverzug können wir weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung ausführen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. -
Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder zu veräußern.
(3) Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten. -
Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle Daten, Vorlagen und Materialien vollständig und druckfertig zur Verfügung.
(2) Eine Prüfung der Daten durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
(3) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für Inhalte sowie die Einhaltung von Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. -
Druckausführung und technische Besonderheiten
(1) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Druckbild, Positionierung oder Material stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch oder branchenüblich sind.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu ±10 % gelten als vertragsgemäß.
(3) Ein materialbedingter Mehrverbrauch bis zu 10 % ist zulässig.
(4) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich Eignung, Bedruckbarkeit, Haftung oder Haltbarkeit des Druckes.
(5) Für die Haltbarkeit von Druckerzeugnissen wird keine Gewähr übernommen, soweit diese durch äußere Einflüsse wie UV-Strahlung, Witterung, chemische Einwirkungen oder mechanische Beanspruchung beeinflusst wird.
(6) Mit der Freigabe von Korrekturabzügen, Mustern oder Andrucken übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit. -
Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Weitergehende Ansprüche bestehen ausschließlich im Rahmen der Haftung gemäß Ziffer 11. -
Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und sonstige Folgeschäden.
(4) Für Schäden, die durch Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung der gelieferten Produkte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(5) Für Schäden, die erst durch längere Nutzung oder äußere Einflüsse entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. -
Rücktritt
(1) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- oder Abnahmepflichten nicht nach, sind wir berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
(2) In diesem Fall können wir pauschal 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz verlangen. -
Urheberrechte und Daten
(1) Entwürfe, Skizzen und Druckdaten bleiben unser Eigentum.
(2) Eine Weiterverwendung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. -
Archivierung
(1) Eine Archivierung von Daten erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Daten können ohne weitere Mitteilung nach 24 Monaten gelöscht werden. -
Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Dresden. -
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.