AGB

1. Geltungsbereich und Anwendung

Allen Vereinbarungen und Lieferungen liegen die Bedingungen der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH zugrunde, sofern nicht durch geänderte Angebots- oder Auftragsbestätigungen etwas anderes gilt. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für die Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Bei wiederholten Geschäftsbeziehungen genügt es, wenn dem Auftraggeber die AGB der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH zu Beginn bekanntgemacht worden sind.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preisen, Mengen, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Kleinaufträgen gilt die Lieferung als Bestätigung.

 

3. Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag des Auftragseingangs im Sitz der Firma und enden mit dem Tag, an dem der Auftrag den Betrieb verlässt. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen, Andrucken, Mustern usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Verlangt der Besteller vom Auftrag abweichende Änderungen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderung.

Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Auftraggeber erst nach Ende der Nachfrist zu. Ersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

Unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen, Währungsänderungen, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Eventuelle Ersatzansprüche des Auftraggebers sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH gegeben und auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden beschänkt.

 

4. Rücktritt

Hat der Vertragspartner bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vereinbarten Mengen nicht abgerufen bzw. nimmt er die vertragsgemäß gefertigten oder zu fertigenden Aufträge nicht ab, haben wir nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist das Recht, von der Vertragserfüllung Abstand zu nehmen und mindestens 20 % des Wertes der nicht abgerufenen bzw. nicht zu fertigenden Aufträge als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Dem Vertragspartnerr bleibt die Möglichkeit der Ersatzaufträge vorbehalten.

 

5. Versand, Verpackung und Gefahrtragung

Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber, Versandart und Versandweg erfolgen nach unserem Ermessen. Wünsche des Auftraggebers sind dabei zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Besteller überlassen.

 

6. Preise

Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sind freibleibend. Sie gelten ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Erhöhung oder Neubegründung der auf Herstellung, Vertrieb, Transport usw. der Erzeugnisse liegenden Kosten, einschließlich öffentlicher Lasten, berechtigen uns bei langfristigen Verträgen zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Aufträge, die erst nach 3 Monaten, gerechnet vom Vertragsabschluss, durchgeführt werden sollen.

Für die Berechnung sind die in unserem Betrieb festgestellten Stückzahlen oder Maße verbindlich.

 

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Etwaiger Skonto wird nur gewährt, wenn fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe eines banküblichen Zinssatzes für kurzfristige Kredite zu berechnen. Jede Zahlungserinnerung wird mit Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR belegt.

Im Allgemeinen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch offene Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, unbeschränkt sonstiger Rechte. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Erzeugnisse bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung noch Zahlungsansprüche haben.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu be- und verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verpfändungen, Verfügungen, Sicherheitsübereignungen usw. sind jedoch unzulässig.

Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentums an dem Fremderzeugnis.

Mit der Annahme unserer Erzeugnisse tritt der Vertragspartner bis zur völligen Begleichung unserer Forderungen die ihm aus der Verarbeitung oder Veräußerung erwachsenen Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab; bei Miteigentum bis zur Höhe unserer Forderungen.

Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Erzeugnisse und abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 

9. Gewährleistung bei Mängelrügen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Erzeugnisse unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Berechtigte Mängel sind spätestens 7 Tage nach Erhalt zu rügen. Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Rügefrist 7 Tage nach Entdeckung der Mängel.

Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Nicht fristgemäße Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Bei berechtigten Rügen ist der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH zunächst das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Mängel bei Teilen des Auftrages berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sowie Ansprüche wegen Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH oder ein Erfüllungsgehilfe hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Bestellers. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material ist der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH frei Haus zu liefern. Für bereitgestelltes Material oder bei Lohndruck für die zu bedruckenden Gegenstände übernehmen wir hinsichtlich der Bedruckbarkeit, etwaiger Fehlerhaftigkeit sowie Haltbarkeit und Farbechtheit des Aufdruckes nur Gewähr, wenn dies von uns bei Vertragsabschluß schriftlich zugesichert wurde.

Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Aus drucktechnischen Gründen bei Lohndruck einschließlich Andrucken sind wir berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers einen Materialzuschuss bis 10 % zu verbrauchen. Mehr- oder Minderlieferungen sind aus drucktechnischen Gründen möglich und werden ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers mit +/- 10 % berechnet.

 

10. Urheberrechte, Lizenzen, Druckvorlagen

Bei Druckvorlagen ist allein der Auftraggeber für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung verantwortlich. Für Bestellungen von Marken- und Warenzeichen übernimmt allein der Auftraggeber die Haftung und stellt die Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber den Rechtsinhabern frei.

Bei Erzeugnissen, für deren Anwendung, Verbreitung und Anbringung Rechte Dritter berührt werden oder Genehmigungen erforderlich sind, hat der Auftraggeber die Rechte dafür zu erwerben und stellt die Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH von eventuellen Schadenersatzansprüchen oder Unterbindungen frei. Der Auftraggeber hat dabei in jedem Fall unsere Forderungen zu erfüllen.

Urheber- und Vervielfältigungsrechte von Eigenentwürfen, Skizzen, Originalen usw. verbleiben der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH. Der Nachdruck nicht urherrechtlich oder sonst gewerblich geschützter Erzeugnisse der Firma ist untersagt. Zur Druckherstellung benötigte Materialien und Geräte bleiben auch bei gesonderter Berechnung Eigentum der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH.

Die angegebenen Preise für Film- und Entwurfskosten sowie sonstige für die Auftragserfüllung notwendige Sonderanfertigungen sind nur anteilig vorweggenommen erfasst und werden bei gleichen Folgeaufträgen nicht mehr berechnet. Bei Überlassung an den Auftraggeber erfolgt die Restzahlung des tatsächlichen Wertes.

Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Auftraggeber widerrufen, so werden die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Filme, usw. berechnet. Zusätzlich ist Schadenersatz einschließlich Erstattung des Gewinnausfalls zu leisten.

Bei Korrekturabzügen werden Satzfehler und Fehler, die von der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH oder Erstellungsgehilfen verursacht wurden, kostenfrei berichtigt. Fehler, die infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes entstehen oder durch Abweichung von der ursprünglichen Druckvorlage gewünschte Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrektur,  werden nach dem dafür notwendigen Aufwand berechnet. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und der Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH unterzeichnet zurückzugeben.

Die Firma haftet für keinerlei vom Auftraggeber  übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

11. Archivierung

Vorlagen, digitale Daten, Druckträger, Stanzen und andere zur Wiederverwendung benötigte Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit diese vom Besteller zur Verfügung gestellt wurden, bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen. Halbfertigfilme und Endfilme (Projektionen) werden, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, automatisch nach 24 Monaten nach der letzten Benutzung vernichtet.

 

12. Daueraufträge

Bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten ist mangels gesonderter Aufträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende einzuhalten. Liegt der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 300,00 EUR und ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Bei Zahlungsverzug kann die Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH fristlos kündigen.

Die Lagerung und Aufbewahrung von Materialien und Artikeln, die bedruckt oder gestaffelt bedruckt werden sollen, erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

 

13. Produktkennzeichnung

Die Firma Freudenberg Industrie Siebdruck GmbH ist berechtigt, Firmentext, Firmenlogo oder Betriebskennziffer, wie es allgemein üblich ist, nach Maßgabe des gegebenen Raumes und Produktes anzubringen.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dresden. Es gilt allein deutsches Recht.

 

15. Sonstige Vereinbarungen

Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Weitere Vereinbarungen oder von dieser Geschäftsordnung abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.